Wissen
Was sind Korrekturmaßnahmen (CAPA)?
„CAPA" und „Korrekturmaßnahmen" klingen nach Bürokratie — gemeint ist etwas Einfaches: aus Fehlern so zu lernen, dass sie nicht wiederkehren. Hier: was ISO 9001 §10.2 verlangt, der Unterschied zur bloßen Korrektur, und wie ein eQMS den Regelkreis führt.
In einem Satz
Eine Korrekturmaßnahme beseitigt die Ursache eines Fehlers, damit er nicht wieder auftritt — im Unterschied zur bloßen Korrektur, die nur den akuten Fall behebt. CAPA („Corrective and Preventive Action") ist der gängige Sammelbegriff dafür.
Korrektur vs. Korrekturmaßnahme
Ein Kunde erhält ein falsches Teil. Die Korrektur ist die Ersatzlieferung — das Symptom ist behoben. Die Korrekturmaßnahme fragt: Warum ist das passiert, und was ändern wir, damit es nicht wieder passiert? ISO 9001 verlangt beides, legt aber den Nachdruck auf die Ursache.
Was ISO 9001 (§10.2) verlangt
Bei einer Nichtkonformität: reagieren und die Folgen begrenzen, die Ursache ermitteln, eine Maßnahme umsetzen, ihre Wirksamkeit bewerten — und alles nachvollziehbar dokumentieren. Das explizite „Vorbeugen" (das „P" in CAPA) ist in der 2015er-Fassung ins risikobasierte Denken (Kap. 6.1) übergegangen.
Der Regelkreis — und wie ein eQMS ihn führt
Ein guter CAPA-Prozess ist ein Regelkreis, kein Ticket, das im Sande verläuft.
-
Ursache statt Symptom
Der Prozess führt von der Sofort-Korrektur zur Ursachenanalyse — nicht nur „behoben", sondern „verstanden".
-
Wirksamkeit muss belegt sein
Eine Korrekturmaßnahme lässt sich nicht abschließen, ohne dass ihre Wirksamkeit belegt ist (§10.2 d) — kein Schließen auf Verdacht.
-
Verbunden mit Audit & Risiko
Fälle entstehen dort, wo sie auffallen — im internen Audit, aus Reklamationen, aus dem Risikobild — und bleiben damit verknüpft.
-
Lückenlos dokumentiert
Fehler, Ursache, Maßnahme, Wirksamkeit und Abschluss stehen nachvollziehbar zusammen — der Nachweis, den ein Audit sehen will, entsteht von selbst.
Kurz gesagt
CAPA ist die Disziplin, aus Fehlern echte Verbesserung zu machen, statt sie nur wegzuräumen. Ein eQMS hält den Regelkreis zusammen und lässt einen Fall erst schließen, wenn die Wirksamkeit belegt ist. Wie easo die ISO-9001-Kapitel unterstützt →
Häufige Fragen zu Korrekturmaßnahmen & CAPA
Was bedeutet CAPA?
CAPA steht für „Corrective and Preventive Action" — Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen. In der Praxis ist es der gängige Sammelbegriff für den geregelten Umgang mit Fehlern und deren Ursachen.
Was ist der Unterschied zwischen Korrektur und Korrekturmaßnahme?
Eine Korrektur behebt das akute Symptom (den fehlerhaften Fall). Eine Korrekturmaßnahme beseitigt die <em>Ursache</em>, damit der Fehler nicht wieder auftritt. ISO 9001 verlangt beides, betont aber die Ursache.
Was verlangt ISO 9001 §10.2?
Auf eine Nichtkonformität zu reagieren und die Folgen zu begrenzen, die Ursache zu ermitteln, eine Maßnahme umzusetzen, deren Wirksamkeit zu bewerten — und all das nachvollziehbar zu dokumentieren.
Gehört Vorbeugung (das „P" in CAPA) noch dazu?
In ISO 9001:2015 gibt es keine eigene „Vorbeugemaßnahme" mehr — Vorbeugung ist ins risikobasierte Denken (Kap. 6.1) übergegangen. „CAPA" bleibt aber der etablierte Branchenbegriff.
Muss die Wirksamkeit nachgewiesen werden?
Ja. Eine Korrekturmaßnahme ist erst erledigt, wenn ihre Wirksamkeit belegt ist. Bei easo lässt sich ein Fall ohne diesen Nachweis gar nicht schließen (§10.2 d).
Bleiben Sie auf dem Laufenden
easo ist für macOS verfügbar — die Windows-Version folgt in Kürze. Sagen Sie uns Bescheid, und wir melden uns, sobald sie da ist.