Selbstcheck

Wo stehen Sie wirklich?

Dreissig Fragen, eine pro Klausel der ISO 9001 — und zu jeder der Massstab, den ein Auditor anlegt. Am Ende steht keine Punktzahl, sondern die Liste dessen, was noch fehlt.

Der Selbstcheck rechnet in Ihrem Browser. Ihre Antworten werden nicht gespeichert, nicht gesendet und nicht ausgewertet — wir sehen sie nie. Sie können die Seite auch einfach als Checkliste ausdrucken.

Antworten Sie ehrlich: „Ja" heisst belegbar — Sie könnten es einem Auditor zeigen, nicht nur behaupten. Was Sie nicht beantworten, zählen wir weder als Lücke noch als erledigt.

Und die Einordnung vorweg: Dieser Selbstcheck sagt Ihnen nicht, ob Sie zertifizierungsreif sind. Das stellt eine akkreditierte Zertifizierungsstelle fest, nicht eine Software und keine Website. Er zeigt Ihnen, wo Sie nachlegen müssen, bevor jemand fragt.

Kapitel 4

4.1 Das Unternehmen und sein Umfeld

Das zählt als „Ja“

  • Eine nachvollziehbare Übersicht der externen und internen Themen — als Abschnitt im Geltungsbereichs- oder Strategiedokument, als Tabelle in der Managementbewertung oder als eigenes kurzes Blatt.
  • Die Themen sind erkennbar Ihre, nicht die einer Vorlage.
  • Ein Nachweis, dass die Übersicht überwacht und überprüft wird — am natürlichsten als fester Punkt der Managementbewertung.
  • Seit A1:2024: Die Klimafrage ist beantwortet — relevant oder begründet nachrangig.

Was dafür nötig ist →

4.2 Interessierte Parteien

Das zählt als „Ja“

  • Eine nachvollziehbare Übersicht der relevanten Parteien und ihrer QMS-relevanten Anforderungen — als Tabelle im Kontext-/Geltungsbereichsdokument oder in der Managementbewertung.
  • Der Relevanz-Filter ist erkennbar angewendet: fünf durchdachte Zeilen schlagen zwanzig kopierte.
  • Gesetzliche und behördliche Anforderungen Ihres Geschäfts sind erfasst — mindestens benannt, mit Verantwortlichem.
  • Ein Nachweis der Überprüfung — der feste Platz in der Managementbewertung genügt.

Was dafür nötig ist →

4.3 Der Geltungsbereich

Das zählt als „Ja“

  • Eine freigegebene, verfügbare schriftliche Erklärung — hier reicht Absicht nicht, das Dokument ist Pflicht.
  • Sie benennt Produkte und Dienstleistungen und die Standorte, für die das QMS gilt.
  • Jede Nichtanwendbarkeit ist einzeln begründet — und die Begründung hält der Frage stand, ob die ausgeschlossene Anforderung wirklich keine Rolle für Ihre Produktkonformität spielt.
  • Die Erklärung deckt sich mit der Wirklichkeit — und mit dem, was auf dem Zertifikat stehen soll.

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4.4 Das QMS und seine Prozesse

Das zählt als „Ja“

  • Eine Prozessübersicht existiert — die Prozesse sind benannt, ihre Reihenfolge und ihr Zusammenspiel erkennbar.
  • Jeder Prozess hat einen Verantwortlichen — eine Person, nicht „das Team".
  • Zu jedem Kernprozess ist benennbar, woran sich Funktionieren zeigt — ein Kriterium oder eine Kennzahl genügt in kleiner Größe.
  • Die dokumentierte Information im erforderlichen Umfang ist da und wird gelenkt — die Verfahren und Aufzeichnungen, die Ihre Prozesse wirklich brauchen.
  • Die Übersicht deckt sich mit der Wirklichkeit — die Prozesse heißen so, wie im Betrieb gesprochen wird.

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Kapitel 5

5.1 Führung und Verpflichtung

Das zählt als „Ja“

  • Die Geschäftsführung kann Politik, Ziele und die größten Risiken in eigenen Worten erklären — ohne Ordner.
  • Die Managementbewertung wird von der Leitung getragen und ist erkennbar ihr Werkzeug (Entscheidungen, Ressourcen, Konsequenzen — nicht nur Kenntnisnahme).
  • Ressourcenentscheidungen lassen sich mit Zielen und Risiken verbinden.
  • Das QMS ist erkennbar das System des Hauses, nicht das eines Beraters.

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5.2 Die Qualitätspolitik

Das zählt als „Ja“

  • Ein freigegebenes, dokumentiertes Politik-Dokument — hier ist das Papier Pflicht.
  • Es enthält erkennbar die vier geforderten Elemente: Eignung für Zweck und Kontext, Rahmen für Ziele, Verpflichtung zur Anforderungserfüllung, Verpflichtung zur Verbesserung.
  • Es ist kommuniziert — und die Belegschaft kann die Kernaussagen sinngemäß wiedergeben.
  • Es ist verfügbar, intern jederzeit, extern soweit angemessen (Kunden fragen danach — eine aktuelle Fassung auf Anfrage genügt).

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5.3 Rollen, Verantwortungen und Befugnisse

Das zählt als „Ja“

  • Eine nachvollziehbare Zuordnung der QMS-Schlüsselverantwortungen: Normkonformität, Berichterstattung an die Leitung, Dokumenten- und Produktfreigaben, Kundenorientierung, Integrität bei Änderungen.
  • Befugnisse sind mitgedacht — verantwortlich sein und entscheiden dürfen fallen nicht auseinander.
  • Vertretungen für kritische Rollen sind benannt (Freigaben, Prüfungen).
  • Die Zuordnung ist kommuniziert — das Team kennt sie, ohne den Ordner zu öffnen.

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Kapitel 6

6.1 Risiken und Chancen

Das zählt als „Ja“

  • Eine nachvollziehbare, aktuelle Übersicht der wichtigsten Risiken und Chancen — die Form ist frei: ein Abschnitt im Kontext- oder Strategiedokument, eine Tabelle in der Managementbewertung oder ein eigenes kurzes Dokument.
  • Zu jedem Eintrag erkennbar: was wir tun, wer es tut, bis wann.
  • Ein erkennbarer Zusammenhang mit Ihrem Kontext und Ihren Zielen — die Risiken passen zu Ihrem Geschäft, nicht zu irgendeinem.
  • Ein Nachweis, dass die Wirksamkeit bewertet wurde — am natürlichsten als fester Punkt der Managementbewertung.

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6.2 Die Qualitätsziele

Das zählt als „Ja“

  • Ein dokumentiertes, freigegebenes Zieldokument — die Ziele selbst sind dokumentierte Pflicht-Information.
  • Die Ziele sind messbar oder klar bewertbar und erkennbar aus der Politik abgeleitet.
  • Zu jedem Ziel: Maßnahmen, Verantwortliche(r), Termin und Bewertungskriterium — die Planung ist die halbe Klausel.
  • Der Stand wird verfolgt — nachweisbar mindestens in der Managementbewertung, besser unterjährig.

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6.3 Die Planung von Änderungen

Das zählt als „Ja“

  • Die letzten wesentlichen QMS-Änderungen sind nachweisbar geplant: Zweck, betrachtete Folgen, Verantwortliche, Termine.
  • Die Folgen wurden breit gedacht — nicht nur Technik, sondern Dokumente, Schulung, Prüfungen, Zuständigkeiten.
  • Die Planung entstand vor der Änderung, nicht als nachträgliche Dokumentation (das Datum verrät es).
  • Die betroffenen Dokumente und Schulungen wurden tatsächlich nachgezogen — zeitnah, nicht Monate später.

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Kapitel 7

7.1 Ressourcen

Das zählt als „Ja“

  • Personal passend zur Arbeit — keine chronische Unterbesetzung, die Qualität frisst; Engpässe sind bedacht.
  • Kritische Infrastruktur ist gepflegt — für die Maschinen und Werkzeuge, von denen die Produktqualität abhängt, gibt es Wartung (und einen Nachweis, dass sie stattfindet).
  • Die Prozessumgebung passt zum Produkt — und ist im Rundgang erkennbar in Ordnung.
  • Make-or-buy ist bewusst — was zugekauft wird, ist gesteuert (Übergang zu 8.4).

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7.1.5 Mess- und Überwachungsmittel

Das zählt als „Ja“

  • Eine Übersicht der prüfrelevanten Messmittel mit Kalibrierstatus und -intervall.
  • Kritische Mittel sind rückführbar kalibriert — mit Zertifikat; unkritische nachweisbar überwacht.
  • Die Mittel sind gekennzeichnet, sodass Gültigkeit erkennbar ist.
  • Es gibt eine Regel für den Abweichungsfall — was geschieht mit bereits freigegebenen Teilen, wenn ein Mittel als fehlerhaft auffällt.
  • Oder, wenn nicht anwendbar: eine Begründung, dass keine Messungen zum Konformitätsnachweis erfolgen.

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7.1.6 Wissen der Organisation

Das zählt als „Ja“

  • Das kritische Wissen ist bestimmt — erkennbar, welches Wissen für Ihre Produkte/Dienstleistungen wesentlich ist und wo es sitzt.
  • Es gibt einen erkennbaren Umgang mit dem Verlustrisiko — Einarbeitung, Dokumentation, Vertretung, Patenprinzip; nicht alles, aber für die kritischen Inseln etwas.
  • Neues Wissen wird zugänglich — Erfahrung fließt zurück in Dokumente, Vorlagen oder das Handbuch, statt nur im Kopf zu bleiben.
  • Bei Veränderungen (Weggang, neues Verfahren) wird die Wissenslücke bedacht — der Bezug zu 6.3 und 7.2.

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7.2 Kompetenz

Das zählt als „Ja“

  • Die Anforderungen der qualitätsrelevanten Tätigkeiten sind bestimmt — erkennbar, was man können muss, um zu rüsten, zu prüfen, freizugeben.
  • Nachweise existieren und sind auffindbar — Zeugnisse, Schulungen, dokumentierte Erfahrung, interne Abzeichnungen; das Papier ist hier Pflicht.
  • Neue arbeiten nicht unbegleitet an Kritischem — Einarbeitung mit erkennbarem Abschluss.
  • Der Wirksamkeitsgedanke ist erkennbar — nach einer Maßnahme wird hingeschaut, ob sie gewirkt hat (Begleitung, Abzeichnen, Nachfrage).
  • Fremdpersonal ist einbezogen, wo es qualitätsrelevant arbeitet.

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7.3 Bewusstsein

Das zählt als „Ja“

  • Im Gespräch können Mitarbeitende — auch Fremdpersonal unter Ihrer Aufsicht — die Politik sinngemäß wiedergeben.
  • Sie kennen die für sie relevanten Ziele (nicht alle: die eigenen).
  • Sie können ihren eigenen Beitrag benennen — konkret, am Arbeitsplatz.
  • Sie wissen, was eine Abweichung bedeutet — für Produkt, Kunde und Unternehmen.

Was dafür nötig ist →

7.4 Kommunikation

Das zählt als „Ja“

  • Für die wiederkehrenden qualitätsrelevanten Fälle ist erkennbar geregelt, wer wie kommuniziert — innen und außen.
  • Der Kundenfall funktioniert nachweisbar: Verzug und Reklamation haben einen klaren, gelebten Weg.
  • Änderungen erreichen die Betroffenen — die interne Weitergabe ist kein Zufall.
  • Wo Meldepflichten bestehen (Behörden, Kunden-Vereinbarungen), sind die Wege bekannt.

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7.5 Dokumentierte Information

Das zählt als „Ja“

  • Die aktuelle Version ist auffindbar — und mit alten Ständen nicht verwechselbar (Kennzeichnung!).
  • Prüfung und Freigabe vor Gültigkeit sind nachweisbar — wer hat wann freigegeben?
  • Aufzeichnungen sind gegen nachträgliche Änderung geschützt — nachvollziehbar, nicht überschreibbar.
  • Externe Dokumente werden mit ihrem Stand gelenkt — die Kundenzeichnung hat einen bekannten Index.
  • Die Aufbewahrung ist geregelt — Fristen bestimmt, Archiv zugänglich.

Was dafür nötig ist →

Kapitel 8

8.1 Betriebliche Planung und Steuerung

Das zählt als „Ja“

  • Je Auftrags- oder Produktart sind Ablauf, Prüfschritte und Annahmekriterien festgelegt — verfügbar, nicht im Kopf.
  • Die Nachweise sind definiert: Welche Aufzeichnungen entstehen wo, und was belegen sie?
  • Ausgegliederte Schritte wie das Härten sind im Ablauf sichtbar und gesteuert (8.4) — kein Zwischenraum zwischen zwei Stationen.
  • Ungeplante Änderungen — Maschinenwechsel, Ersatzmaterial, Terminverschiebung — werden erkennbar bewertet, mit Konsequenzen, wo nötig.

Was dafür nötig ist →

8.2 Kundenanforderungen und Auftragsprüfung

Das zählt als „Ja“

  • Je Auftrag ein nachweisbares Prüfergebnis vor der Zusage — beim Wiederholauftrag knapp, beim Neuteil gründlich.
  • Anforderungen vollständig erfasst: Bestellinhalt, Liefer- und Nachlieferpflichten (Bescheinigungen!), gesetzliche Anforderungen, das Unausgesprochene.
  • Abweichungen geklärt, bevor bestätigt wird — nicht im Nachhinein verhandelt.
  • Mündliche Aufträge bestätigt, bevor gefertigt wird.
  • Änderungen dokumentiert und kommuniziert — Arbeitspapiere nachgezogen, Betroffene informiert.

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8.3 Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen

Das zählt als „Ja“

  • Je Projekt ein Plan mit Etappen, Prüfungen und Verantwortlichen — im Umfang passend zur Projektgröße.
  • Dokumentierte Eingaben, bevor entworfen wird.
  • Verifizierung und Validierung nachweisbar durchgeführt — als zwei Fragen, nicht eine.
  • Ergebnisse freigegeben; Änderungen danach mit Bewertung und Genehmigung.
  • Ein begründeter Ausschluss im Geltungsbereich (4.3) — und eine Praxis, die der Begründung standhält.

Was dafür nötig ist →

8.4 Externe Anbieter

Das zählt als „Ja“

  • Sie wissen, welche Anbieter kritisch für Ihre Produktkonformität sind.
  • Für jeden kritischen Anbieter gibt es einen nachvollziehbaren Grund des Vertrauens — Bewertung, Historie, Nachweise; nicht nur Gewohnheit.
  • Bestellungen sind vollständig und eindeutig — einschließlich Revisionsstand und geforderter Bescheinigungen.
  • Der Wareneingang passt zur Kritikalität — und hält fest, was er geprüft hat.
  • Neubewertung ist erkennbar: Auffälligkeiten haben Konsequenzen, die man sehen kann.

Was dafür nötig ist →

8.5 Produktion und Dienstleistungserbringung

Das zählt als „Ja“

  • Der Fertigungs- oder Erbringungsvorgang ist beherrscht (8.5.1): Vorgaben verfügbar, Mittel geeignet, Prüfpunkte gesetzt, Freigabe geregelt.
  • Kennzeichnung und, wo gefordert, Rückverfolgbarkeit (8.5.2): Teile sind eindeutig zuordenbar; die betroffene Charge lässt sich eingrenzen. Oder begründet nicht anwendbar.
  • Kundeneigentum ist geschützt (8.5.3): geprüft, gekennzeichnet, Schäden gemeldet. Oder begründet nicht anwendbar, wenn kein fremdes Gut in Ihrer Obhut ist.
  • Erhaltung ist sichergestellt (8.5.4) — bis zur Lieferung, einschließlich Handhabung, Lagerung, Verpackung.
  • Änderungen im Vorgang werden gesteuert (8.5.6): bewertet, freigegeben, nachvollziehbar.

Was dafür nötig ist →

8.6 Freigabe von Produkten und Dienstleistungen

Das zählt als „Ja“

  • Die geplanten Prüfungen sind vor der Lieferung durchgeführt — und das Ergebnis ist festgehalten.
  • Der Nachweis zeigt die Erfüllung der Annahmekriterien — Messwerte gegen Toleranzen, nicht nur ein Haken.
  • Die freigebende Person ist erkennbar — Handzeichen, Stempel oder Benutzerkennung.
  • Wer freigeben darf, ist geregelt.
  • Für die Lieferung vor abgeschlossener Prüfung gibt es einen definierten Genehmigungsweg — oder sie kommt nicht vor.

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8.7 Steuerung nichtkonformer Ergebnisse

Das zählt als „Ja“

  • NOK wird erkannt und sofort gekennzeichnet — am Teil und in den Papieren.
  • Verwechslung ist ausgeschlossen: getrennter, markierter Sperrplatz oder gleichwertige Sicherung.
  • Jede Entscheidung ist festgehalten: Korrektur, Aussortieren, Kundeninfo oder Sonderfreigabe — mit der genehmigenden Person.
  • Nacharbeit wird erneut geprüft — gegen dieselben Kriterien wie beim ersten Mal (8.6).
  • Auch nach Lieferung entdeckte Fehler lösen das Verfahren aus: eingrenzen, informieren, handeln.

Was dafür nötig ist →

Kapitel 9

9.1 Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung

Das zählt als „Ja“

  • Es ist festgelegt, was überwacht und gemessen wird, mit Methode und Takt.
  • Die Kundenzufriedenheit wird aus mindestens einer realen Quelle verfolgt — Reklamationen, Rückmeldungen, Termintreue.
  • Die Daten werden analysiert und bewertet — Schlüsse gezogen, nicht nur gesammelt.
  • Die Ergebnisse erreichen die Managementbewertung.

Was dafür nötig ist →

9.2 Das interne Audit

Das zählt als „Ja“

  • Ein Programm existiert und wird eingehalten: geplante Audits mit Terminen und benannten Auditoren, über den Zyklus alle Prozesse abgedeckt.
  • Die Unparteilichkeit ist erkennbar — aus der Zuordnung geht hervor, dass niemand den eigenen Bereich prüft.
  • Durchgeführte Audits haben einen Bericht mit Feststellungen.
  • Aus Abweichungen wurden Maßnahmen mit Terminen, und deren Umsetzung wird verfolgt.
  • Die Ergebnisse erreichen die Leitung — nachweisbar am einfachsten über die Managementbewertung.

Was dafür nötig ist →

9.3 Die Managementbewertung

Das zählt als „Ja“

  • Eine Managementbewertung hat im vorgesehenen Takt stattgefunden, mit der obersten Leitung anwesend.
  • Die Eingaben nach 9.3.2 sind abgedeckt — nachweisbar, nicht selektiv.
  • Der Bericht zeigt Ergebnisse (9.3.3): Entscheidungen zu Verbesserung, Systemänderungen, Ressourcen.
  • Die Maßnahmen daraus werden verfolgt — und tauchen beim nächsten Mal als Eingabe wieder auf.

Was dafür nötig ist →

Kapitel 10

10.1 Der Verbesserungsgedanke

Das zählt als „Ja“

  • Es ist erkennbar, dass Verbesserung stattfindet — ein Strom von Maßnahmen, nicht ein leeres Bekenntnis.
  • Beide Richtungen sind vertreten: reaktiv (Korrektur der Ursachen, 10.2) und vorausschauend (10.3).
  • Verbesserungen sind an Kundenanforderungen und Zufriedenheit ausgerichtet, nicht Selbstzweck.
  • Der Überblick lebt in der Managementbewertung — dort werden Verbesserungen angestoßen und nachgehalten.

Was dafür nötig ist →

10.2 Nichtkonformität und Korrekturmaßnahme

Das zählt als „Ja“

  • Bei einer Nichtkonformität wird zuerst die Folge beherrscht (Korrektur) — der Bezug zu 8.7 ist gelebt.
  • Wo die Auswirkung es rechtfertigt, gibt es eine Korrekturmaßnahme mit erkennbarer Ursachenanalyse.
  • Jede Korrekturmaßnahme hat eine Wirksamkeitsprüfung — und wird erst danach geschlossen.
  • Nichtkonformität, Maßnahme und Ergebnis sind dokumentiert (10.2.2).
  • Der Aufwand ist der Auswirkung angemessen — keine 8D-Analyse für einen Kratzer.

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10.3 Fortlaufende Verbesserung

Das zählt als „Ja“

  • Über die Zeit ist eine erkennbare Aufwärtsbewegung belegbar — nicht ein einzelnes Ereignis, sondern eine Richtung.
  • Es gibt einen gelebten Weg von der Idee zur Maßnahme — niedrigschwellig genug, dass er benutzt wird.
  • Die Managementbewertung (9.3) betrachtet die fortlaufende Verbesserung als Ganzes, nicht nur Einzelfälle.
  • Die Kultur trägt schlechte Nachrichten — Probleme werden angesprochen, nicht versteckt.

Was dafür nötig ist →

Und dann?

Jede Lücke oben verlinkt auf die Klausel — dort steht in Alltagssprache, warum es sie gibt, wie „gut" aussieht und was ein Auditor sehen will. Wenn Sie das nicht in Handarbeit nachhalten wollen: genau dafür gibt es easo. Die Bereitschaft wird dort aus freigegebenen Dokumenten abgeleitet — nicht aus Selbsteinschätzung, und darum nicht schönrechenbar.

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