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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 4. August 2026

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der MANOVIS GmbH, Hauptstrasse 36, 4415 Lausen, Schweiz (UID CHE-114.604.759, nachfolgend «MANOVIS») und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde») über die Nutzung der Software easo und des zugehörigen Team-Service. Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Unternehmen, Behörden und andere Organisationen (B2B); ein Vertragsschluss mit Konsumentinnen und Konsumenten ist ausgeschlossen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, MANOVIS stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand

easo ist eine Desktop-Software für das Qualitätsmanagement kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Dokumente des Kunden (sein Qualitätsmanagementsystem) liegen dabei ausschliesslich in einem vom Kunden kontrollierten Git-Repository und auf den Geräten des Kunden — zu keinem Zeitpunkt auf der Infrastruktur von MANOVIS.

Das Angebot besteht aus zwei Stufen:

a) Kostenlose Nutzung. Die Nutzung der easo-Desktop-Software auf einem einzelnen Gerät, lokal, ist kostenlos und zeitlich unbegrenzt. Nicht Teil der kostenlosen Stufe ist jede Synchronisierung mit einem entfernten Repository — auch mit einem eigenen, selbst verwalteten Remote; sie ist Teil des Team-Abonnements (lit. b). Für die kostenlose Nutzung ist kein Konto erforderlich; es kommt kein entgeltlicher Vertrag zustande.

b) Team-Abonnement. Das kostenpflichtige Abonnement umfasst den Team-Service: Firmenkonten, Einladungen von Teammitgliedern, die verwaltete Bereitstellung des Team-Zugangs zum Dokumenten-Repository, die Synchronisierung mit einem entfernten Repository und zwischen Geräten sowie das Ausscheiden-Management (Entzug von Zugängen). Ein Abonnement gilt pro Unternehmen und schliesst alle Nutzerinnen und Nutzer dieses Unternehmens ein.

3. Vertragsschluss

Der Vertrag über das Team-Abonnement kommt zustande, wenn der Kunde den Bestellvorgang im Zahlungsdialog (Stripe Checkout) abschliesst und MANOVIS die Bestellung bestätigt bzw. den Team-Service freischaltet. Vertragspartnerin ist die MANOVIS GmbH. Die Person, die den Vertrag abschliesst, sichert zu, für den Kunden vertretungsberechtigt zu sein und im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit zu handeln.

4. Preise und Zahlung

Es gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung im Zahlungsdialog angezeigte Preis für das gewählte Abrechnungsintervall (monatlich oder jährlich). Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils anwendbaren Mehrwertsteuer; diese wird im Zahlungsdialog ausgewiesen. MANOVIS kann zeitlich befristete oder an Bedingungen geknüpfte Rabatte und Aktionen anbieten (z. B. für neu gegründete Unternehmen); massgebend sind die bei der jeweiligen Aktion genannten Bedingungen, und ein Anspruch auf künftige oder wiederholte Aktionen besteht nicht. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die Stripe Payments Europe Ltd. bzw. mit ihr verbundene Unternehmen («Stripe»); es gelten ergänzend deren Bedingungen für den Zahlungsvorgang. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.

5. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

Das Abonnement läuft für das gewählte Intervall (ein Monat oder ein Jahr) und verlängert sich automatisch um das jeweils gleiche Intervall, sofern es nicht vor Ablauf der laufenden Periode gekündigt wird. Die Kündigung ist jederzeit auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode möglich — im Kundenportal (erreichbar aus der Anwendung unter «Tarif & Konto») oder per Mitteilung an easo@manovis.com. Bereits bezahlte Entgelte für die laufende Periode werden nicht zurückerstattet, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.

6. Zahlungsverzug und Herabstufung

Schlägt eine fällige Zahlung fehl, bleibt der Team-Service zunächst während des Wiederholungszeitraums der Zahlungsabwicklung vollständig nutzbar; der Kunde wird in der Anwendung darauf hingewiesen. Bleibt die Zahlung endgültig aus, wird das Unternehmen auf die kostenlose Stufe herabgestuft: Team-Funktionen (Einladungen, verwalteter Zugang, Synchronisierung über den Team-Service) stehen nicht mehr zur Verfügung; Mitglieder ohne Administratorrolle erhalten Lesezugriff. Dokumente gehen dabei nicht verloren — sie verbleiben im Git-Repository des Kunden und auf seinen Geräten und bleiben dort auch lokal bearbeitbar. Die Wiederaufnahme des Abonnements ist jederzeit möglich.

7. Preisänderungen

MANOVIS kann die Preise mit Wirkung für die nächste Abrechnungsperiode anpassen. Preisänderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Beginn der betroffenen Periode per E-Mail angekündigt. Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, kann er das Abonnement auf das Ende der laufenden Periode kündigen; bis dahin gilt der bisherige Preis.

8. Verfügbarkeit

MANOVIS bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Team-Service, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Wartungsarbeiten, Weiterentwicklung und Störungen können zu vorübergehenden Unterbrechungen führen. Aufgrund der lokalen Architektur von easo bleibt die Desktop-Software einschliesslich der Dokumente des Kunden auch bei Nichtverfügbarkeit des Team-Service nutzbar; nicht verfügbar sind in dieser Zeit die unter Ziffer 2 b) genannten Team-Funktionen.

9. Pflichten des Kunden

Der Kunde (a) macht bei der Registrierung und im Bestellvorgang wahrheitsgemässe Angaben und hält sie aktuell; (b) behandelt Zugangsdaten und Zugriffstoken vertraulich und stellt sicher, dass nur berechtigte Personen Zugang zu seinem Firmenkonto haben; (c) nutzt easo nur im Rahmen der geltenden Gesetze; (d) ist für das von ihm gewählte Git-Repository (eigener Anbieter oder eigene Infrastruktur) selbst verantwortlich, einschliesslich des Vertragsverhältnisses mit dem jeweiligen Anbieter und angemessener Datensicherungen; (e) meldet MANOVIS unverzüglich, wenn er eine missbräuchliche Nutzung seines Kontos feststellt, und entzieht ausscheidenden Personen zeitnah den Zugang (die Anwendung unterstützt ihn dabei).

10. Software, Updates und Sicherheitssupport

MANOVIS räumt dem Kunden für die Dauer der Nutzung ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Recht ein, die easo-Desktop-Software für eigene Zwecke zu nutzen. Die Software prüft auf Updates und bietet deren Installation an; der Kunde ist gehalten, angebotene Updates zeitnah zu installieren. Sicherheitsrelevante Updates stellt MANOVIS gemäss ihren veröffentlichten Sicherheitszusagen für den dort genannten Unterstützungszeitraum bereit. Ein Anspruch auf bestimmte künftige Funktionen besteht nicht.

11. Gewährleistung und Haftung

MANOVIS erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Anbieters. easo unterstützt den Kunden beim Aufbau und Betrieb seines Qualitätsmanagementsystems; die Verantwortung für das Managementsystem, seine Inhalte und das Ergebnis von Audits oder Zertifizierungen verbleibt beim Kunden. MANOVIS übernimmt keine Gewähr für das Bestehen von Audits oder die Erteilung von Zertifikaten.

MANOVIS haftet unbeschränkt für Schäden aus Absicht und grober Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden. Im Übrigen ist die Haftung — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden und Folgeschäden wie entgangenen Gewinn oder Datenverlust, der durch zumutbare Datensicherung (Ziffer 9 d) vermeidbar gewesen wäre. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen werden kann, ist sie pro Vertragsjahr auf die Summe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem Ereignis bezahlten Entgelte beschränkt. Die Haftung für Hilfspersonen ist ausgeschlossen.

12. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten beschreibt die Datenschutzerklärung. Für den Team-Service verarbeitet MANOVIS personenbezogene Daten von Nutzerinnen und Nutzern des Kunden in dessen Auftrag. Hierfür gilt ergänzend Folgendes (Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO bzw. Art. 9 revDSG):

a) Gegenstand, Dauer, Art und Zweck. Betrieb des Team-Service (Firmenkonten, Einladungen, Zugangsverwaltung, Abrechnungsstatus) für die Dauer des Vertrags. Die QMS-Inhalte des Kunden sind nicht Gegenstand der Verarbeitung durch MANOVIS; sie liegen ausschliesslich im Git-Repository des Kunden.

b) Kategorien. Betroffene: Nutzerinnen und Nutzer des Kunden. Daten: Name, geschäftliche E-Mail-Adresse, Rolle, öffentliche Geräteschlüssel, Sitzungs- und Protokolldaten sowie der Abrechnungsstatus des Unternehmens. Zahlungsdaten (z. B. Kartendaten) verarbeitet ausschliesslich Stripe.

c) Pflichten von MANOVIS. Verarbeitung nur zur Erbringung des Team-Service und nach Weisung des Kunden; Vertraulichkeitsverpflichtung der beteiligten Personen; angemessene technische und organisatorische Massnahmen (u. a. Transportverschlüsselung, Verschlüsselung hinterlegter Zugriffstoken, Datenminimierung); Unterstützung des Kunden bei Betroffenenrechten und Meldepflichten; Löschung der Auftragsdaten nach Vertragsende, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

d) Unterauftragsverarbeiter. MANOVIS setzt ein: Infomaniak Network SA (Schweiz; Hosting und E-Mail-Versand) sowie Stripe (Zahlungsabwicklung). Über den beabsichtigten Einsatz weiterer oder den Ersatz bestehender Unterauftragsverarbeiter informiert MANOVIS vorab; der Kunde kann aus wichtigem Grund widersprechen.

e) Nachweise. MANOVIS stellt dem Kunden auf Anfrage die zur Nachweisführung erforderlichen Informationen zur Verfügung.

13. Rechte an Software und Inhalten

Alle Rechte an der easo-Software verbleiben bei MANOVIS. Alle Rechte an den Dokumenten und Inhalten des Kunden verbleiben beim Kunden; MANOVIS beansprucht daran keine Rechte.

14. Vertragsende und Datenexport

Bei Vertragsende (Kündigung oder Herabstufung nach Ziffer 6) behält der Kunde sämtliche Dokumente: Sie liegen in seinem Git-Repository und auf seinen Geräten, in offenen Formaten, und bleiben mit der kostenlosen Stufe von easo — oder mit Standardwerkzeugen von Drittanbietern — weiterhin nutzbar. Ein Datenexport durch MANOVIS ist dafür nicht erforderlich. Auf Wunsch löscht MANOVIS das Firmenkonto und die zugehörigen Kontodaten; Ziffer 12 c) bleibt vorbehalten.

15. Änderungen dieser AGB

MANOVIS kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen, insbesondere bei Weiterentwicklung des Angebots oder geänderter Rechtslage. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die geänderten AGB ab der nächsten Abrechnungsperiode als angenommen; hierauf wird in der Ankündigung hingewiesen. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei das Abonnement auf das Ende der laufenden Periode kündigen; bis dahin gelten die bisherigen AGB.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und der Kollisionsnormen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der MANOVIS GmbH; zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

17. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Diese AGB liegen in deutscher und englischer Sprache vor; bei Abweichungen ist die deutsche Fassung massgebend.

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